Als Arbeitskleidung, auch Berufsbekleidung genannt, wird diejenige Kleidung bezeichnet, die entweder zur Ausübung von Dienstleistungsberufen oder zum Schutz des Körpers getragen wird. Arbeitskleidung ist in einigen Berufen vorgeschrieben.
Arbeitskleidung - Arten
Neben Arbeitskleidung im Dienstleistungssektor und Schutzkleidung unterscheidet man Uniformen (z.B. Polizei), Dienstkleidung und Amtstracht. Einige Berufsgruppen haben auch eine besondere Zunftkleidung. Eine Sonderstellung nimmt die Business-Kleidung ein: Für diesen Dresscode gibt es zwar keine funktionale Notwendigkeit, aufgrund der seriösen Ausstrahlung hat sie sich jedoch in vielen Berufsgruppen als Standard etabliert.
Arbeitskleidung - Berufsgruppen
Folgende Berufsgruppen müssen Arbeitskleidung tragen: Beschäftigte im Verkehrswesen (Bahnpersonal, Stewardessen und Piloten, Personal von Schifffahrts- und Verkehrsbetrieben), Schiedsrichter und Berufssportler (bei Wettkämpfen), Handwerker (u.a. Schornsteinfeger, Zimmerleute, Köche und Bäcker) sowie Beschäftigte im Dienstleistungssektor (Wachpersonal, Post, Hotelpersonal, etc.)
Arbeitskleidung - Absetzbarkeit
Aufwendungen für Arbeitskleidung können im Fall von typischer Berufskleidung im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden. Kosten für "bürgerliche Kleidung", auch wenn diese extra für berufliche Belange angeschafft wurde, gehören hingegen zu den nichtabziehbaren Kosten der privaten Lebensführung.
Arbeitskleidung - Workwear
Arbeitskleidung avancierte in den 1980er und 90er Jahren zu einem Modetrend und war als Workwear besonders bei Skatern und HipHop-Fans beliebt. Schon viel früher etablierte sich jedoch ein anderes Teil der Arbeitskleidung zum modischen Dauerbrenner: die Jeans, die ursprünglich als besonders robustes Kleidungsstück entwickelt wurde.