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Betriebsnummer

Eine Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben und dient unter anderem zur Identifikation der Wirtschaftsklasse, des Namens und der Anschrift eines Unternehmens und deren Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung.

Betriebsnummer – Sozialversicherung

Um ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden benötigen alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen wollen, diese achtstellige Nummer. Denn durch die Betriebsnummer werden den entsprechenden Konten die jeweiligen Beiträge zugeordnet.

Betriebsnummer – Krankenkasse

Auch für die Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse benötigt der Arbeitsgeber die Betriebsnummer. Denn anhand dieser Meldungen werden nach der DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) die amtlichen Beschäftigungsstatistiken erstellt. Diese wiederum ist wichtig für die Kommunen, da nach dieser Statistik der Anteil an der Umsatzsteuer berechnet wird.

Betriebsnummer – weitere Nutzung

Auch die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden durch die Betriebsnummer abgerechnet. Wichtig wird diese zudem, wenn der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft macht, oder bei betriebsbezogenen Arbeitsgenehmigungen.

Betriebsnummer – Beantragung

Beantragt werden kann die Betriebsnummer nur vom Arbeitgeber oder einer Person, die vertretungsberechtigt ist. Vergeben wird die Betriebsnummer ausschließlich vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken. Eine Ausnahme stellt nur die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See dar. Sie vergibt die Betriebsnummer für Privathaushalte, wenn diese Arbeitnehmer im Minijob-Bereich – also Arbeitnehmer, die nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen - beschäftigen.

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