400-Euro-Job
400-Euro-Job ist die umgangssprachliche Bezeichnung dafür, was der Gesetzgeber als „geringfügige Beschäftigung“ bezeichnet. Diese wiederum beinhaltet zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse: Den Mini- und den Midi-Job.
Der eigentliche 400-Euro-Job ist der Minijob. Dieser besteht dann, wenn das monatliche Gehalt die 400-Euro-Grenze nicht übersteigt. Dabei wird jedoch auf das ganze Jahr verteilt gerechnet. Wenn also ein Arbeitnehmer in einem Monat 500 Euro, im anderen aber nur 300 Euro verdient, so rechnet sich das gegenseitig auf und die Arbeit bleibt weiterhin ein Minijob. Dieser Arbeitnehmer ist sozialversicherungsfrei.
Zum Midi-Job wird die Arbeit dann, wenn das regelmäßige Gehalt die 400-Euro-Grenze übersteigt. Hier liegen die Grenzen des Gehalts bei 401 bis 800 Euro. Für diese spezielle Art des 400-Euro-Jobs gelten auch besondere Bestimmungen. Der Arbeitgeber muss, obwohl der Arbeitnehmer versicherungsfrei ist, gewisse Abgaben zahlen. Genauere Informationen bietet die Knappschaft Bahn See.
Die 400-Euro-Jobs sind vor allem bei Studenten und als Nebenjob beliebt. Der Vorteil dieser Beschäftigungsart liegt darin, dass man als Arbeitnehmer keinerlei Sozialabgaben zu zahlen hat und somit der Verdienst voll zur Verfügung steht.
Entstanden ist der Mini-Job aus den damaligen 630-Mark-Jobs. Im Zuge der Hartz IV-Reformen wurde die Grenze von 630 DM auf 400 Euro hochgesetzt. Des Weiteren wurde die übermäßige Bürokratie der 630 DM-Jobs eingedämmt, so dass der Arbeitnehmer heute mit dem 400-Euro-Jobs brutto für netto verdient.


