Hauptseite

Das nervt! – Konflikte am Arbeitsplatz

Wo viele Menschen arbeiten, gibt es verschiedene Charaktere und unterschiedliche Ansichten, die es zu vereinbaren gilt. Nicht immer geht dies ohne Konflikte, denn wer versucht seine Interessen zu vertreten, muss sie vielleicht gegen die Erwartungen und Wünsche eines anderen durchsetzen.

Weiter lesen "Das nervt! – Konflikte am Arbeitsplatz" »

Gehaltsverhandlungen erfolgreich meistern

Bei Gehaltsverhandlungen ist einiges an Verhandlungsgeschick erforderlich. Machen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Vorzüge deutlich und fordern Sie eine angemessene Vergütung Ihrer Leistungen.

Weiter lesen " Gehaltsverhandlungen erfolgreich meistern" »

400-Euro-Job

400-Euro-Job ist die umgangssprachliche Bezeichnung dafür, was der Gesetzgeber als „geringfügige Beschäftigung“ bezeichnet. Diese wiederum beinhaltet zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse: Den Mini- und den Midi-Job.

Weiter lesen "400-Euro-Job" »

Betriebsnummer

Eine Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben und dient unter anderem zur Identifikation der Wirtschaftsklasse, des Namens und der Anschrift eines Unternehmens und deren Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung.

Weiter lesen "Betriebsnummer" »

Arbeitskleidung


Als Arbeitskleidung, auch Berufsbekleidung genannt, wird diejenige Kleidung bezeichnet, die entweder zur Ausübung von Dienstleistungsberufen oder zum Schutz des Körpers getragen wird. Arbeitskleidung ist in einigen Berufen vorgeschrieben.

Weiter lesen "Arbeitskleidung" »

Arbeitssicherheit


Arbeitssicherheit ist nicht nur eine notwendige Voraussetzung für Handwerker, sondern für alle Berufsgruppen. Zur Gewährleistung sicherer Arbeit werden technische, organisatorische und persönliche Voraussetzungen berücksichtigt. Werden die Arbeitsbedingungen als nicht sicher eingestuft, handelt es sich nicht um fachmännische Arbeit und entsprechende Ergebnisse können nicht gewährleistet werden.

Weiter lesen "Arbeitssicherheit" »

Nebenjob: Grundsätzlich erlaubt

Wer neben der hauptberuflichen Tätigkeit noch einem anderweitigen Erwerb nachgeht, übt eine Nebentätigkeit aus, z.B. in Form einer Aushilfstätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung. Vor Aufnahme der Nebentätigkeit ist zu klären, ob der Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung den Nebenjob verbieten kann.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer. Zudem ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag verpflichtet, dem Unternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft jedoch nicht die gesamte Arbeitskraft, sodass der Nebenjob in der Regel nicht verboten werden kann - vorausgesetzt die Nebentätigkeit beeinträchtigt nicht die Erfüllung der Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis oder läuft den Interessen des Betriebs zuwider.

Weiter lesen "Nebenjob: Grundsätzlich erlaubt" »

Tarifvertrag: Regelung der Arbeitsbedingungen

Die Gewerkschaften als Arbeitnehmerorganisationen sowie die Arbeitgeberverbände als Zusammenschluss von Arbeitgebern, aber auch einzelne Arbeitgeber können im Rahmen ihrer Tarifautonomie Tarifverträge schließen. Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt.
Bei Tarifverträgen handelt es sich grundsätzlich um privatrechtliche Verträge. In ihrem schuldrechtlichen Teil werden z.B. Arbeitszeiten, Kündigungsvorschriften, Tariflöhne für die verschiedenen Tarifgruppen, Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Lohngruppen, Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für Mehrarbeit geregelt.


Weiter lesen "Tarifvertrag: Regelung der Arbeitsbedingungen" »

Kündigung: Verlust des Arbeitsplatzes

Die Kündigung beendet ein Rechtsverhältnis. Im Arbeitsrecht gelten dazu die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Kündigungsschutzgesetzes. Das BGB bestimmt, dass ein Dienstverhältnis mit Ablauf der Zeit endet, für die es eingegangen wurde. Wurde die Dauer weder bestimmt noch dem Vertrag zugrunde gelegt, können beide Seiten ein solches Dienstverhältnis kündigen.
Ordentliche Kündigung: Darunter versteht man die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung seitens einer der am Arbeitsverhältnis beteiligten Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist.

Weiter lesen "Kündigung: Verlust des Arbeitsplatzes" »

Home-Office: Nicht jedermanns Sache

Die Arbeit im Home-Office mag zwar zunächst verführerisch klingen, ist jedoch nicht jedermanns Sache. Grundsätzlich sollte man zu Hause über ein voll eingerichteten Arbeitsplatz verfügen. Wer viel online arbeitet, braucht zumindest einen DSL-Anschluss, um seine Arbeit ohne größere Verzögerungen erledigen zu können. Für ungestörtes Arbeiten sollte im Home-Office möglichst ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen, zumindest ein klar abgrenzter Raum.
Wer sich schnell ablenken läßt, dem ist vom Arbeiten zu Hause abzuraten. Ebenso dann, wenn für die Erledigung der Aufgaben eine stetige Kommunikation mit Kollegen und Mitarbeitern notwendig ist.

Arbeitsrecht: Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern

Im Arbeitsrecht wird das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber geregelt. Das Arbeitsrecht ist dem besonderen Schuldrecht zuzuordnen, es enthält jeoch auch eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Normen.
Deutsches Arbeitsrecht gliedert sich in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Im Individualarbeitsrecht wird in erster Linie alles rund um den Arbeitsvertrag geregelt: Zustandekommen des Vertrags, Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Beendigung des Vertrags, etc.
Das kollektive Arbeitsrecht enthält Normen zum Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und Arbeitskampfrecht.

Teilzeitarbeit: Gesetzlich geregelt

Seit 2001 gibt es ein Gesetz, das den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit regelt. Durch das Gesetz soll aus dem Ausnahmefall der Teilzeitbeschäftigung eine für alle Arbeitnehmer mögliche Alternative werden, was besonders Müttern mit kleinen Kindern bessere Möglichkeiten bietet, Beruf und Familie miteinander zu verbinden.
Ziel des Gesetzes ist die einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Arbeitszeitverkürzung. Durch den gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber allerdings grundsätzlich verpflichtet, dem entsprechenden Ansinnen seines Mitarbeiters zu entsprechen. Voraussetzung für den Geltungsbereich des Gesetzes ist, dass ein Arbeitgeber mind. 15 Angestellte beschäftigt.

Weiter lesen "Teilzeitarbeit: Gesetzlich geregelt" »

Nebenverdienst: Geringfügige Beschäftigung

Viele Arbeitnehmer bessern sich kurzfristig oder konstant ihr Einkommen durch einen Nebenverdienst in Form einer geringfügigen Beschäftigung auf. Als geringfügig wird eine Beschäftigung dann eingestuft, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 400 Euro (Stand: 2006) nicht übersteigt.
Der Arbeitgeber muss für den gringfügig Beschäftigten Pauschalabgaben in Höhe von 25 % bei gewerblichen Arbeitnehmern sowie 12 % für Beschäftigungen in Privathaushalten entrichten.

Weiter lesen "Nebenverdienst: Geringfügige Beschäftigung" »

Mobbing: Ausgrenzung von Kollegen

Der Begriff Mobbing wurde in Deutschland erstmals 1990 öffentlich gemacht. Das Wort stammt aus dem Englischen („mob"), was wörtlich „Pöbel" bedeutet. Mobbing heißt also soviel wie „Belästigen" oder „Pöbeln" und umschreibt den systematischen Versuch, Mitarbeiter oder Kollegen am Arbeitsplatz durch Intrigen, Klatsch, Unterstellungen oder üble Nachrede in Verruf zu bringen - mit dem Ziel den Betroffenen aus dem Team oder ganz aus dem Unternehmen zu vertreiben. Mobbing kommt bei Männern und Frauen gleichermaßen vor – sowohl unter Kollegen, als auch zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Das Phänomen tritt in sämtlichen Branchen und Betrieben auf.

Weiter lesen "Mobbing: Ausgrenzung von Kollegen" »

Zu Hause arbeiten

Wer aus persönlichen oder familiären Gründen lieber zu Hause arbeiten will, dem bieten sich nicht zuletzt durch moderne Kommunikations- und Informationstechniken einige Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Um effizient von zu Hause aus zu arbeiten, benötigt man entsprechende Disziplin und einen ungestörten Arbeitsplatz.
Wer nur ein kleines Zubrot zur Familienkasse verdienen will, kann Waren in Heimarbeit herstellen oder bearbeiten. Angebote sind im Internet wie auch in den regionalen Tageszeitungen zu finden. Vorsicht ist geboten, wenn vor der Aufnahme der Tätigkeit zunächst kostenpflichtige Unterlagen oder Waren angeschafft werden sollen. In diesem Fall handelt es sich oft um unseriöse Angebote.

Weiter lesen "Zu Hause arbeiten" »

Telearbeit: Moderne Informationstechnik macht's möglich

Telearbeit kann für Unternehmen wie auch für einzelne Arbeitnehmer Vorteile mit sich bringen und ist geeignet, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.
Telearbeit stützt sich auf moderne Informations- und Kommunikationstechniken, der Arbeitsplatz ist mit der zentralen Betriebsstätte durch Telekommunikations- verbindungen verknüpft. Daten werden in erster Linie online, zum Teil auch über CD-Roms oder andere Datenträger ausgetauscht. Es gibt verschiedene Formen der Telearbeit:

Weiter lesen "Telearbeit: Moderne Informationstechnik macht's möglich" »

Heimarbeit: Nebenerwerb in den eigenen vier Wänden

Heimarbeit war als handwerklich orientierte Erwerbswirtschaft in vorindustriellen Wirtschaftsformen die Regel, ab dem 14. Jahrhundert z.B. bei den Lübecker Bernsteindrehern oder den flandrischen Tuchwebern. Heutzutage dient Heimarbeit meist als Nebenerwerb der Aufbesserung der Haushaltskasse. Durch die modernen Informations- und Kommunikationstechniken ist die Bedeutung von Heimarbeit im Sinne von Telearbeit gestiegen.
Der Begriff bezeichnet eine erwerbsmäßige Arbeit, die in der eigenen Wohnung oder an einem anderen selbst gewählten Ort im Auftrag eines Gewerbetreibenden geleistet wird.

Weiter lesen "Heimarbeit: Nebenerwerb in den eigenen vier Wänden" »

Sabbatical: Ausstieg auf Zeit

Viele Arbeitnehmer wünschen sich über den Erziehungsurlaub hinaus, den Beruf eine Zeit lang ruhen zu lassen und sich Familie, Hobbies und Reisen zu widmen. Der Öffentliche Dienst gilt als Vorreiter des Sabbatical. Ist man über mehrere Jahre bereit, bei Teilzeitbezahlung voll zu arbeiten, kann man sich so den Anspruch erwerben, dem Beruf maximal zwei Jahre bei gleicher Entgeltfortzahlung fern zu bleiben. Arbeitet man also sechs Jahre für 6/7 des Lohns, kann man siebte Jahr frei nehmen.

Weiter lesen "Sabbatical: Ausstieg auf Zeit" »

Arbeitsschutz: Zum Schutz des Arbeitnehmers

Deutsche und europäische Gesetze gewähren den Schutz der Arbeitnehmer. Ergänzt werden diese Gesetze durch Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen.
Die Grundregeln dieser Schutzmaßnahmen sind im Arbeitsschutzgesetz aufgezählt. Gesondert geregelt ist im Sozialgesetzbuch das Recht der Unfallverhütung, in dem besonders die verschiedenen Berufsgenossenschaften auf Einhaltung der entsprechenden Vorschriften achten. Generell wird der Arbeitgeber hierin verpflichtet, durch technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen beizutragen.

Weiter lesen "Arbeitsschutz: Zum Schutz des Arbeitnehmers" »

Au Pair - Arbeiten im Ausland

Au Pair heißt im übertragenen Sinne „durch Gegenleistung". Ein Au Pair unterstützt gegen Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld eine Familie im Ausland als Kindermädchen oder Haushaltshilfe. Viele junge Menschen entscheiden sich für das Auslandsjahr, um Erfahrungen in einer fremden Kultur und Sprache zu machen. Die Au Pair-Zeit kann aber auch als Vorbereitung auf einen erzieherischen Beruf dienen oder die Wartezeit vor Ausbildung oder Studium verkürzen.
Die meisten Au-Pair-Stellen gibt es in den Vereinigten Staaten. Der USA-Aufenthalt umfasst in der Regel zwölf Monate mit einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden, 14 Tagen bezahltem Urlaub und einem freien Tag pro Woche. Zu den Aufgaben zählen Kinderbetreuung, Aufräumen und leichte Hausarbeit.

Weiter lesen "Au Pair - Arbeiten im Ausland" »

Altersteilzeit: Übergang in den Ruhestand

Die Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Zudem hatte man das Altersteilzeitgesetz auch konzipiert, um die Beschäftigung älterer arbeitsloser Arbeitnehmer zu fördern, was sich in der Realität jedoch nicht durchgesetzt hat.
Es gibt zwei Modelle von Altersteilzeit: Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit kann der Mitarbeiter seine Arbeitszeit über den ganzen Zeitraum halbieren.
Mehr genutzt wird hingegen das sogenannte Blockmodell in zwei Phasen: Dabei bleibt die Arbeitszeit in der ersten Phase (Arbeitsphase) ungekürzt, in Phase 2 (Freistellungsphase) sinkt die Arbeitszeit auf Null.
Bei beiden Modellen wird das Bruttogehalt um 20 % aufgestockt, einige Firmen stocken sogar freiwillig mehr auf.

Siehe auch