Arbeitslosigkeit: Änderungen der Ansprüche
Anspruch auf Hilfen bei Arbeitslosigkeit haben Personen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, die
- nicht vorübergehend in einer Beschäftigung stehen oder nur geringfügig beschäftigt sind,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen
- und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet haben.
Gewährt werden können bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II sowie sonstige Leistungen zur Arbeitsförderung.


